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Steuerhinterzieher müssen jetzt "reinen Tisch machen"! Nachdem der BGH in der jüngeren Vergangenheit bereits seine Rechtsprechung über das Strafmaß in Fällen der Steuerhinterziehung deutlich verschärft hatte, schränkt er in einem am 28.05.2010 veröffentlichten Beschluss die Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige nun merklich ein. |